Delikt, bei dem das Gesetz fahrlässiges Handeln unter Strafe stellt. Ein solches ist gem. § 15 StGB nur dann strafbar, wenn es ausdrücklich unter Strafe gestellt ist, z.B. §§ 222, 229 StGB. (➞ Deliktsarten)
Delikt, bei dem das Gesetz fahrlässiges Handeln unter Strafe stellt. Ein solches ist gem. § 15 StGB nur dann strafbar, wenn es ausdrücklich unter Strafe gestellt ist, z.B. §§ 222, 229 StGB. (➞ Deliktsarten)