ist das Recht des ➞ Gläubigers auf die Erbringung einer Leistung aus einem ➞ Schuldverhältnis. Ihr entspricht als Kehrseite die Leistungspflicht des ➞ Schuldners, die ➞ Schuld im BGB (§ 241 Abs. 1 S. 1 BGB).
ist das Recht des ➞ Gläubigers auf die Erbringung einer Leistung aus einem ➞ Schuldverhältnis. Ihr entspricht als Kehrseite die Leistungspflicht des ➞ Schuldners, die ➞ Schuld im BGB (§ 241 Abs. 1 S. 1 BGB).