Der Erklärende ist grundsätzlich frei in der Wahl des Erklärungsmittels. Die Formfreiheit ist Ausfluss der ➞ Vertragsfreiheit, diese wiederum Ausfluss der Privatautonomie. (➞ Formen des Rechtsgeschäfts)
Der Erklärende ist grundsätzlich frei in der Wahl des Erklärungsmittels. Die Formfreiheit ist Ausfluss der ➞ Vertragsfreiheit, diese wiederum Ausfluss der Privatautonomie. (➞ Formen des Rechtsgeschäfts)