sollte Ziel aller Rechtsanwendung und Voraussetzung aller Rechtsetzung sein. Gerechtigkeit ist die vollkommene Realisierung des ➞ Rechts. Sie ist der Inbegriff von Freiheit, Gleichheit, Solidarität, Frieden, Tugend, Würde, Vernunft, Menschenrechten und Demokratie. Sie ist neben den Begriffen von Recht, ➞ Religion, ➞ Moral und Sitte der fünfte „Player“ im gesellschaftlichen „Spiel“ aller „billig und gerecht Denkenden“. Sie ist der faire Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessen und Bedürfnissen.
Die Gerechtigkeit ist im Gegensatz zum Recht als äußerer Form, also der äußeren „Richtigkeit“, mehr der innere, moralische und soziale Gehalt des Rechts, also mehr die innere „Richtigkeit“, die Seele des Rechts. Eine Schlüsselaufgabe der zivilisierten Staaten liegt darin, an Stelle von
- Selbstgerechtigkeit,
- Selbstjustiz und
- Ungerechtigkeit
Gerechtigkeit zu üben.
Recht und Gerechtigkeit gehen nicht immer parallele Wege. Unsere Sozialgesetzgebung ist Recht, ob sie auch gerecht ist – darüber wird in Politik und Gesellschaft heftig gestritten. Gegen Atomkraftwerke oder Krieg zu protestieren durch Sitzblockaden ist Unrecht, aber vielleicht moralisch gerechtfertigt? In vielen Staaten ist die Todesstrafe Recht, aber auch gerecht? Gibt es also doch in Recht gegossenes Unrecht?
Aristoteles ist der Vordenker der Gerechtigkeit. Vorgedacht hat er in seiner Nikomachi-schen Ethik, geschrieben um 320 v. Chr.: „Gerechtigkeit ist Gleichheit. Das weiß jeder, und es braucht nicht bewiesen zu werden.“
Das heißt so ungefähr:
- Der gerechte Mensch achtet das Prinzip der Gleichheit, und das „Gerechte“ besteht eben in dieser Achtung.
- Der ungerechte Mensch verstößt gegen das Prinzip der Gleichheit, und das „Unge-rechte“ besteht eben in diesem Verstoß.
Dabei geht Aristoteles von zwei Arten der Gerechtigkeit aus, und viel mehr ist auch seinen philosophischen und juristischen Nachkommen dazu nicht eingefallen.
Beispiel: Sie haben einen Kuchen und die Personen A und B. A wiegt 120 kg und hat seit 2 Tagen nichts gegessen, aber viel gearbeitet; B wiegt 75 kg, hat immer gut gegessen und nichts geleistet. Beide wollen an den Kuchen.
Was ist bei der austeilenden Gerechtigkeit nun „gerecht“, was „gleich“? Es stellt sich das bis heute nicht gelöste Problem: Soll man allen das Gleiche geben oder nur Gleichen Gleiches und Ungleichen Ungleiches? Und wenn ja, nach welchen Kriterien? Jedem das Gleiche oder jedem das Seine?
Lösung 1: A und B bekommen jeder die Hälfte des Kuchens ohne Rücksicht auf Verluste. Gerecht, weil gleich?
Lösung 2: Durch Aufstellung von Kriterien und Bildung von Relationen soll eine „gerechtere“ Verteilung bezweckt werden.
Kriterien könnten sein: Gewicht, Hunger, Leistung.
Relationen:
- Gewicht des A zu Gewicht des B wie Portion 1 zu Portion 2
- Hunger des A zu Hunger des B wie Portion 1 zu Portion 2
- Leistung des A zu Leistung des B wie Portion 1 zu Portion 2
In unserer Gesellschaft geht man regelmäßig von Lösung 2 aus mit den Kriterien der „Bedürftigkeit“ und „Leistung“; aber eben nicht immer. So wird das Kindergeld nach Lösung 1 etwa an Arme wie Reiche gleich gezahlt (!). „Gerecht“?
Der Student hat es in seiner juristischen Ausbildung jedenfalls konkret mehr mit der rechten Anwendung der Gesetze zu tun, als mit der ihnen immanenten Richtigkeit.