Person, deren Vertretungsmacht durch das Gesetz bestimmt ist; z.B. bei nicht voll geschäftsfähigen natürlichen Personen die Eltern gem. §§ 1626, 1629 BGB; bei juristischen Personen, die durch das Gesetz jeweils hierfür vorgesehenen Personen. ( Stellvertretung)

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *