ist ein vom Amtsgericht geführtes öffentliches Register, in das wichtige für den Handelsverkehr rechtserhebliche Tatsachen und Rechtsverhältnisse eingetragen werden müssen. Es dient der Offenlegung (Publizitätsprinzip) der wichtigsten Tatsachen und Verhältnisse eines Kaufmanns. Jedermann hat Anspruch auf Einsichtnahme, um sich über seine kaufmännischen Partner zu informieren.