Im Internet gibt es mittlerweile eine kaum noch zu überschauende Vielfalt an Rechtsinformationen. Elektronisch verfügbare Rechtsinformationen haben Vorteile und Nachteile.

 

Beispiel: Hermann und Dorothea fahren in ihren Traumurlaub. Die Reiseprospekte hatte zwei paradiesische Wochen im Bungalow unter Palmen versprochen. Doch die Wirklichkeit sieht leider ganz anders aus. Ein Wirbelsturm hat die Bungalows weggeblasen, so dass das Paar in ein Hotel ziehen muss. Dort tanzen die Kakerlaken in den Zimmern, so dass die Urlaubsstimmung schnell auf dem Nullpunkt ist. Sie möchten wissen, ob sie von ihrem deutschen Reiseveranstalter Geld zurückverlangen können.

 

Wo genau es im Internet auf diese Rechtsfrage eine Antwort gibt, könnten Hermann und Dorothea in einem der juristischen Internetportale erfahren. Es handelt sich dabei um Startseiten wie www.jura-lotse.de, die dabei helfen, sich im Dschungel der verschiedenen Angebote zurechtzufinden. Diese Internetportale sind mit zentralen Eingangshallen vergleichbar, die den Weg in eine der vielen virtuellen Bibliotheken weisen. Ein gutes Internetportal bietet dafür zwei Möglichkeiten, nämlich einen Katalog und eine Suchmaschine.

Die Bedienung der Kataloge ist zwar einfach, aber zeitaufwendig. In ihnen führen nach Themen geordnete Links zu den einzelnen Rechtsangeboten. Hermann und Dorothea können sich hier Schritt für Schritt vom Allgemeinen zum Speziellen durchklicken, bis sie die Lösung ihres Rechtsproblems gefunden haben.

Sie versuchen ihr Glück beim Katalog von www.finanztip.de/recht/index.htm . Es erscheint eine Liste mit Verweisen auf Rechtsbegriffe von „Arbeitsrecht“ bis „Wirtschaftsrecht“. Sie entscheiden sich für die Kategorie „Reiserecht“, in der sie weiterführende Wegweiser finden. Sie klicken in der Liste auf den Link zu „verreisen.de“ und landen prompt einen Treffer. In der dort genannten Urteilsliste findet sich unter anderem der Hinweis auf ein Urteil zur Kakerlake im Hotel. Doch die Freude über den Fund währt nur kurz. Denn das zitierte Amtsgericht Bonn hat entschieden, dass Kakerlaken im Hotel meist keinen Reisemangel darstellen.

Vielleicht war ja der Bonner Fall anders gelagert, oder vielleicht haben andere Gerichte die Kakerlakenfrage anders beurteilt? Die beiden entscheiden sich deshalb, nicht weiter im Katalog des Portals zu stöbern, sondern eine juristische Suchmaschine zur Hilfe zu nehmen, von denen es eine Vielzahl im Internet gibt. Mit einer Suchmaschine kann man nämlich zielgerichteter und zügiger suchen. Während man sich über Kataloge im Urwald des Internets schnell verklicken kann, kommt man mit Suchmaschinen oft schneller auf den Punkt, vorausgesetzt man hat vernünftige Suchworte parat.

Hermann und Dorothea benutzen in den juristischen Suchmaschinen www.jurathek.de und www.jura-suche.de das Stichwort „Kakerlake“ und erleben in beiden Fällen einen Fehlschlag. Beide Suchmaschinen liefern kein Ergebnis. Bei dem Stichwort „Ungeziefer“ kann die Jurathek jetzt weiterhelfen.

Die Suchmaschine ist gleich dreimal in den Reiserechtsseiten von zwei Bochumer Rechtsanwältinnen fündig geworden. Über die ermittelten Links gelangen Hermann und Dorothea zu www.jurathek.de/steude/unterkunft.htm . Das Angebot ist ein Ratgeber und verrät ein weiteres wichtiges Detail: Ungeziefer im Hotelzimmer kann dann ein Grund für die Minderung des Reisepreises sein, wenn sein Auftreten am Urlaubsort nicht üblich ist. Die bisherige Suche zeigt, dass man nicht an einem starren Suchwort festkleben sollte, sondern besser verschiedene Suchworte ausprobieren sollte. Wenn zum Beispiel das Suchwort „Reiserecht“ über eine Suchmaschine zu viele Ergebnisse hat, das Suchwort „Kakerlake“ dagegen gar keins, sollte man querdenken und es auch mal mit mehreren kombinierten Suchbegriffen wie „Reise“, „Mangel“ und „Ungeziefer“ versuchen.

Neben der Recherche in Katalogen und Suchmaschinen könnten es Hermann und Dorothea auch noch mit sogenannten Expertensystemen im Internet versuchen. Es handelt sich dabei um Programme, welche die Rolle eines Rechtsberaters einnehmen und der Benutzerin oder dem Benutzer Fragen stellen. Am Ende schlagen sie dann kostenfrei eine rechtliche Lösung vor. Zum Reiserecht hat der Düsseldorfer Rechtsanwalt Volker Nilgens einen solchen Rechtsberatungsautomaten entwickelt. Er ist erreichbar unter http://ourworld.compuserve.com/homepages/

Volker_Nilgens.

 

Hermann und Dorothea können sich mit einem Rechtsberatungsautomaten jedoch nicht so recht anfreunden, sondern möchten ihr Problem aus dem Reiserecht lieber mit Menschen diskutieren. Sie wählen daher einen weiteren Informationsweg im Internet, nämlich das Forum. Als Foren oder Newsgroups werden Internetseiten bezeichnet, in denen jedermann Fragen abspeichern kann, die dann für alle lesbar sind. Hier ist an erster Stelle www.recht.de zu nennen, aber auch http.//foren.jura.de und http.//forum.kanz-lei.de.

Hermann und Dorothea hinterlassen in der Gesprächsplattform „Reiserecht“ bei recht.de ihre Frage nach einer Reisepreisminderung bei Kakerlaken im Hotelzimmer. Damit sind nun alle Leser, die sich im Reiserecht auszukennen glauben, zur Antwort aufgefordert. Die Antworten erscheinen dann unter der Frage und können dann noch weiter diskutiert werden. Auf diese Weise wächst die Zahl der Antworten auf eine Frage oft stark an, wodurch die Problematik von Foren bzw. Newsgroups deutlich wird:

Die Antworten können falsch sein! Man sollte bei Antworten deshalb genau hinsehen, von wem sie stammen. In den Foren bzw. Newsgroups tummeln sich aber oft auch Experten, so dass die Chance auf eine fachkompetente Antwort recht hoch ist.

Zwei Antworten treffen bei recht.de noch am selben Tag ein und beide klingen vernünftig: „Kakerlaken sind in tropischen und subtropischen Gebieten landestypisch. Man muss sich mit ihnen abfinden, solange sie nicht in Massen auftreten“ und „Habt Ihr das dem Reiseveranstalter während der Reise mitgeteilt?  Der Hotelier muss die Möglichkeit haben, diesen Mangel zu beseitigen.“

Hermann und Dorothea wissen in der Kakerlakenfrage jetzt Bescheid. Ihre Chancen, vor Gericht eine Minderung des Reisepreises zu erstreiten, sind gering. Sie beschließen deshalb, sich den Gang zur Rechtsantragstelle des Amtsgerichts oder zur Rechtsanwältin oder zum Rechtsanwalt und damit die Erstberatungsgebühr zu sparen.

 

Hier nun eine Auflistung von juristischen Internetportalen:

 

www.jurathek.de

Übersichtliche Startseite mit eigenem Urteilsangebot und vielen Links. Verschiedene Suchmöglichkeiten und Link auf das eigene, mäßig frequentierte Diskussionsforum.

 

www.jura-lotse.de

Eine der umfangreichsten Linkseiten mit verständlicher Aufteilung der Rechtsgebiete und Links zu Gerichten. Behörden und zur Rechtsanwaltssuche.

 

www.jusline.de

Weitere universelle Startseite mit Urteilssuche, eigenem Forum, eigenen kostenlosen Musterverträgen und mit Sachverständigensuche.

 

www.jura.uni-sb.de

Eines der ältesten Portale im Internet zum Recht mit Suchmaschine und vielen Links. Da eine Universität die Seite betreibt, sind viele Angebote aber eher etwas für Experten.

 

www.rechtplus.de

Umfangreiche und gut sortierte Sammlung aktueller Urteile. Dazu viele geordnete Rechtstipps und Ratgeberseiten.

 

www.rechtsanwalt.com

Ein weiteres gelungenes allgemeines juristisches Internetportal. Neben Urteilen und Linklisten gibt es hier Informationen über Verfahrens- und Beraterkosten, Erläuterungen zu den Qualifikationen von Rechtsanwälten und einen Rechtsanwaltsuchdienst.

 

www.bmj.de

Die Webseite des BM der Justiz mit Fachinformationen, Statistiken und Publikationen sowie Pressemitteilungen zu neuen Gesetzesvorhaben

 

www.juracafe.de

Nützliche, übersichtlich aufgebaute Seite, die vor allem sehr viele kurz kommentierte Links zu den meisten Rechtsproblemen bietet.

 

www.daserste.de/information/ratgeber-service/recht

Klassiker der juristischen Netzwelt. Die ARD-

Redaktion Recht bietet gut sortierte, redaktionell bearbeitete Urteilszusammenfassungen, zahlreiche Ratgeberseiten und kommentierte Links.

 

www.justiz.nrw.de 

Es handelt sich um ein Informationsangebot der nordrhein-westfälischen Justiz. Hier findet man zum Beispiel Links zu Justizorganen und einen besonderen Internet-Bürger-Service.

 

www.bundesgesetzblatt.de

Das Bundesgesetzblatt Teil I ab 1998. Leider ohne Stichwortsuche.

 

www.jura.uni-sb.de

Das Bundesgesetzblatt Teil I von 1990 bis 1997. Gesucht werden kann nach Stichworten oder der genauen Seite.

 

www.jurathek.de

Eine Linksammlung mit Verweisen auf die wichtigsten Gesetze des Bundes.

 

www.parlamentsspiegel.de

Eine Datenbank, die sämtliche Papiere der Parlamente des Bundes und der Länder verwaltet, also alle Drucksachen und Protokolle.

 

www.gesetze-im-internet.de

Unter dieser Adresse stellt das BMJ gemeinsam mit der juris-GmbH die konsolidierten Fassungen einer Vielzahl von Gesetzen und Rechtsverordnungen zur Verfügung.

 

www.bundestag.de/dokumente/parlaments-archiv/sachgeb/gesdok

Über diese Datenbank des Bundestages sind zurückliegend bis 1976 die Materialien des Bundesgesetzgebers erreichbar. Für die „historische Auslegung“ ein Schatz.

 

www.eur-lex.europa.eu

Auf diesem Portal finden Sie alles zum Europarecht.

 

www.bundesgerichtshof.de/DE/Entscheidungen/EntscheidungenBGH/entscheidungenBGH_node.html.

 

Alle deutschen Höchstgerichte publizieren Entscheidungen unentgeltlich im Internet. Der BGH, für den Anfänger die wichtigste Judikatur, stellt seine Entscheidungen in seiner externen Datenbank zur Verfügung

 

www.jura-suche.de/. und www.kjur.de

Es handelt sich um spezielle Suchmaschinen für juristische Zwecke.

 

www.beck-online.beck.de.juris

Geboten wird hier ein Großteil des Verlagsprogramms, das für das Jurastudium unentbehrlich ist.

 

www.juris.de

Es ist der traditionsreichste Onlineinformationsanbieter. Er ist sehr stark bei der Dokumentation von Gesetzen und gerichtlichen Entscheidungen, mehr als 1,1 Millionen Judikate sind im Kurz- und Volltext eingepflegt.

 

Bei den beiden Letzteren handelt es sich zwar um entgeltliche Angebote, die aber von den Studenten über ihre Heimatuniversitäten unentgeltlich genutzt werden können.