ist der Ort, an dem der Schuldner seine geschuldete Leistung zu erbringen hat. Zu unterscheiden davon ist der Erfolgsort, an dem der Erfolg der geschuldeten Leistung eintritt. Drei Konstellationen sind denkbar:
Holschuld: leistungsort und Erfüllungsort liegen gemeinsam beim Schuldner.
Bringschuld>: Leistungsort und Erfüllungsort liegen gemeinsam beim Gläubiger
Schickschuld: Leistungsort liegt beim Schuldner, Erfüllungsort ist im Regelfall beim Gläubiger (z.B. Versendungskauf, Geldschuld)