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Leistungsstörungen

sind eine juristische Sammelbezeichnung für die Fälle, die den auf ordnungsgemäße Erfüllung der Schuldnerpflichten gerichteten vereinbarten Ablauf des ➞ Schuldverhältnisses (Vertrages) stören, oder besser: beeinträchtigen oder noch besser verletzen.

  • Der Schuldner leistet nicht, weil die Leistung bereits vor oder aber nach Vertragsschluss unmöglich geworden ist: Unmöglichkeit
  • Der Schuldner leistet zu spät: Verzug
  • Der Schuldner leistet schlecht: Schlechtleistung (früher: positive Vertragsverletzung)
  • Der Schuldner verletzt Sorgfaltspflichten: Pflichtverletzung (früher: culpa in contrahendo)
  • Teilweise wird auch der Gläubigerverzug als Leistungsstörung angesehen

 

Die Leistungsstörungen unterscheiden danach, ob es sich um einen gegenseitig verpflichtenden ➞ Vertrag (z.B. Kaufvertrag) oder einen einseitig verpflichtenden Vertrag (z.B. Schenkung) handelt:

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