beschreibt eine Lebensaltersstufe von der Vollendung der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, §§ 2, 106 BGB. (➞ Geschäftsfähigkeit ➞ Geschäftsunfähigkeit) → siehe Anlage
beschreibt eine Lebensaltersstufe von der Vollendung der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, §§ 2, 106 BGB. (➞ Geschäftsfähigkeit ➞ Geschäftsunfähigkeit) → siehe Anlage