ist das bewusste und gewollte Zusammenwirken Mehrerer mit Täterwillen nach dem Prinzip der Arbeitsteilung, wobei sich jeder Tatbeteiligte den Tatbeitrag des anderen als eigenen zurechnen lassen will, § 25 Abs. 2 StGB. (➞ Täterschaft und Teilnahme)
ist das bewusste und gewollte Zusammenwirken Mehrerer mit Täterwillen nach dem Prinzip der Arbeitsteilung, wobei sich jeder Tatbeteiligte den Tatbeitrag des anderen als eigenen zurechnen lassen will, § 25 Abs. 2 StGB. (➞ Täterschaft und Teilnahme)