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Mittäterschaft

ist das bewusste und gewollte Zusammenwirken Mehrerer mit Täterwillen nach dem Prinzip der Arbeitsteilung, wobei sich jeder Tatbeteiligte den Tatbeitrag des anderen als eigenen zurechnen lassen will, § 25 Abs. 2 StGB. (➞ Täterschaft und Teilnahme)

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