ist die vorsätzliche Tötung eines Menschen unter Verwirklichung bestimmter Merkmale, deren Definitionen Sie „auswendig“ lernen müssen:
- Täterbezogene Mordmerkmale: Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebes, sonstige niedrige Beweggründe
- Tatbezogene Mordmerkmale: Heimtücke, grausam, gemeingefährliche Mittel
- Absichtsbezogene (Täter-)Mordmerkmale: Ermöglichung einer Straftat, Verdeckungsabsicht bezüglich einer rechtswidrigen Tat