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Mord

ist die vorsätzliche Tötung eines Menschen unter Verwirklichung bestimmter Merkmale, deren Definitionen Sie „auswendig“ lernen müssen:

  • Täterbezogene Mordmerkmale: Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebes, sonstige niedrige Beweggründe
  • Tatbezogene Mordmerkmale: Heimtücke, grausam, gemeingefährliche Mittel
  • Absichtsbezogene (Täter-)Mordmerkmale: Ermöglichung einer Straftat, Verdeckungsabsicht bezüglich einer rechtswidrigen Tat
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