ist der Gegenspieler des ➞ Berechtigten. Eine Person, die weder Rechtsinhaber noch verfügungsbefugt ist. (➞ Gutgläubiger Erwerb ➞ Bereicherungsrecht)
ist der Gegenspieler des ➞ Berechtigten. Eine Person, die weder Rechtsinhaber noch verfügungsbefugt ist. (➞ Gutgläubiger Erwerb ➞ Bereicherungsrecht)