Juristischer Ausdruck für die Unwirksamkeit von ➞ Willenserklärungen und ➞ Rechtsgeschäften mit Wirkung für und gegen alle, vgl. §§ 105, 118, 138 BGB.
Juristischer Ausdruck für die Unwirksamkeit von ➞ Willenserklärungen und ➞ Rechtsgeschäften mit Wirkung für und gegen alle, vgl. §§ 105, 118, 138 BGB.