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Popularverfassungsbeschwerde

ist die Einlegung einer ➞ Verfassungsbeschwerde beim ➞ Bundesverfassungsgericht durch jedermann ohne Rücksicht auf seine konkrete Sachbefugnis oder Betroffenheit. Eine solche ist grundsätzlich unzulässig. Der Grund liegt in der Verhinderung einer gerichtlichen Überlastung.

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