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Primäranspruch

ist ein Anspruch aus einem → Schuldverhältnis, der ausschließlich durch das Bestehen des Schuldverhältnisses begründet ist. Im Regelfall handelt es sich um Leistungspflichten. Ihre Verletzung löst → Sekundäransprüche aus. Zu ihnen zählen auch Rücksichtnahmepflichten aus § 241 Abs. 2 BGB.

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