ist das gesetzlich geregelte Sanktionssystem, also der zweite Teil, das „Dann“, des ➞ Konditionalprogramms der Gesetze. Sie ist die „Folge“ einer zivilrechtlichen Norm, die eintritt, wenn alle Tatbestandsvoraussetzungen (die „Wenn’s“) dieser Norm erfüllt sind oder einer strafrechtlichen Norm, wenn Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld des Täters festgestellt worden sind.