EntdeckeJura

Rechtshängigkeit

bedeutet das Schweben eines Rechtsstreits in einem Urteilsverfahren. Sie setzt im → Strafprozess mit Erlass des Eröffnungsbeschlusses ein (→ Strafverfahren), im → Zivilprozess mit Klageerhebung, d.h. mit → Zustellung der Klageschrift.

Verified by MonsterInsights