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Rechtsmittel im Zivilprozess

Über Berufungen gegen Urteile des Amtsgerichts entscheidet das Landgericht, über Berufungen gegen Urteile des Landgerichts das Oberlandesgericht. Die Berufung ist allerdings beschränkt auf eine Berufungssumme von 600 Euro. Einziges Revisionsgericht ist der Bundesgerichtshof.

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