Ein weites Feld! Nur so viel: Im Zentrum der Rechtsphilosophie standen Versuche, die „menschlichen“ Gesetze in einer übergeordneten Geltungssphäre zu verankern.

Die Rechtsphilosophie ist keineswegs zweckfrei. Ihre theoretischen und praktischen Vorstellungen von dem jeweiligen Menschenbild, von der Struktur der Gesellschaft, von der Stellung des Einzelmenschen in der Gesellschaft, von dem Verhältnis der Menschen zueinander, von den Werten innerhalb einer Gesellschaft können über den Gesetzgeber und die Rechtsprechung auf das ➞ Recht einwirken.

 

Unsere Verfassung ist in den Artikeln 1 bis 19 GG Gesetz gewordene Rechtsphilosophie. (➞ Grundrechte)