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Regel-Ausnahme-Verhältnis zwischen Tatbestand und Rechtswidrigkeit

Wer tatbestandsmäßig handelt, handelt im Regelfall auch rechtswidrig. Nur ausnahmsweise entfällt die ➞ Rechtswidrigkeit (also das Unrecht), wenn ein ➞ Rechtfertigungsgrund vorliegt. Die Erfüllung der Rechtswidrigkeit durch den Tatbestand ist die Regel, das Entfallen der Rechtswidrigkeit die Ausnahme. (➞ offener Tatbestand)

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