ist jede unfreiwillige Vermögenseinbuße. Er ist nur dann zu ersetzen, wenn eine im Recht verankerte Schadenersatzpflicht (Schadenüberwälzungsnorm) eingreift.
ist jede unfreiwillige Vermögenseinbuße. Er ist nur dann zu ersetzen, wenn eine im Recht verankerte Schadenersatzpflicht (Schadenüberwälzungsnorm) eingreift.