Unsichtbare generalpräventive (abschreckende) Fernwirkung des StGB im Gegensatz zur sichtbaren Reaktion des Strafrechts in Form der konkreten Bestrafung eines bestimmten Täters. (➞ Strafrecht)
Unsichtbare generalpräventive (abschreckende) Fernwirkung des StGB im Gegensatz zur sichtbaren Reaktion des Strafrechts in Form der konkreten Bestrafung eines bestimmten Täters. (➞ Strafrecht)