Es handelt sich dabei um den ➞ Versuch, die ➞ Täterschaft und Teilnahme, die ➞ Unterlassung und den ➞ Irrtum. Den Gegensatz bildet die allgemeine Erscheinungsform der Straftat: Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Schuld. (➞ Strafrecht ➞ Strukturaufbau einer Straftat)