Nach dem Schuld- und Sachenrecht kamen jetzt die Familie und die Ehe als wichtigste Grundlagen des Gemeinschaftslebens auf den Prüfstand des BGB-Gesetzgebers sowie etwaige der Ehe gleichzustellende Partnerschaften. Was ist regelungsbedürftig in der Lebensgemeinschaft einer Frau mit einem Mann und ihren Kindern und was nicht? Soll man eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft anerkennen? Die Vorschriften, welche die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Verwandtschaft oder Partnerschaft verbundenen Personen regeln, nannten die Väter des Gesetzes Familienrecht und unterstellten sie der Herrschaft des vierten Buches des BGB. Hier ist normiert, 

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