Begriff im Strafrecht, wonach die Tatbestandserfüllung die ➞ Rechtswidrigkeit indiziert, es sei denn, es greift ein ➞ Rechtfertigungsgrund ein (Gegensatz: ➞ Offener Tatbestand).
Begriff im Strafrecht, wonach die Tatbestandserfüllung die ➞ Rechtswidrigkeit indiziert, es sei denn, es greift ein ➞ Rechtfertigungsgrund ein (Gegensatz: ➞ Offener Tatbestand).