sind Straftatbestände, § 223 ff StGB, die als Rechtsgut die körperliche Unversehrtheit vor Misshandlungen oder Gesundheitsbeschädigungen schützen. Hauptanwendungsfälle für den Studenten sind die einfache (§ 223 StGB) und die gefährliche (§ 224 StGB) Körperverletzung, da in ➞ Klausuren anhand dieser ➞ Straftatbestände häufig die ➞ Rechtfertigungsgründe geprüft werden müssen.