Einseitiges Rechtsgeschäft mit empfangsbedürftiger ➞ Willenserklärung, das auf die Beendigung eines (Dauer)-➞ Schuldverhältnisses abzielt.
Einseitiges Rechtsgeschäft mit empfangsbedürftiger ➞ Willenserklärung, das auf die Beendigung eines (Dauer)-➞ Schuldverhältnisses abzielt.