Unter dem Einfluss des Naturrechts und der Aufklärung erfolgte 1794 die Kodifikation des Preußischen Staats-, Stände-, Lehn-, Kirchen-, Straf- und Privatrechts. Es umfasste mehr als 19.000 Paragraphen, in denen der erste große Versuch unternommen wurde, die Gesamtheit der Rechtsordnung auch im Einzelnen zu kodifizieren.