ist die wissenschaftliche Behandlung und Darstellung des geltenden Rechts. (gr.: dogma: Verordnung, Lehrsatz). Das juristische Dogma ist die von einer (Rechts-) Gemeinschaft formulierte und offiziell proklamierte (Rechts-)Grundlage. Das geltende ➞ Recht umfasst dabei nicht nur die ➞ Gesetze mit Geltungsanspruch, also die Gesetzestexte, sondern auch deren Konkretisierung in der Anwendung durch ➞ Rechtsprechung und ➞ Rechtswissenschaft. Das geltende Recht zu kennen und zu verstehen ist die Aufgabe der Rechtsdogmatik. Dies „Kennen und Verstehen“ umfasst sowohl den Anspruch, das gesamte Recht in einem in sich widerspruchsfreien systematischen Zusammenhang zu ordnen und darin zu halten (➞ Rechtsordnung), als auch das vom geltenden Recht für den Anwendungsfall Gewollte zu verstehen und verstehbar zu machen. Die Rechtsdogmatik ist die juristische Arbeit am vorgefundenen Gesetz. Die Dogmatik hat zwei wichtige Funktionen: Sie hat eine Stabilisierungsfunktion für die Rechtsanwendung, da alle Gesetze mit gleichen Methoden und im gleichen Geist anzuwenden sind. Sie hat eine Entlastungsfunktion, damit man das juristische Rad nicht immer wieder neu erfinden muss. Die Rechtsdogmatik mit ihrer Falllösungstechnik hat die Monopolstellung für Ihr „Lernziel Staatsexamen“. Rechtswissenschaft ist für Sie überwiegend eine Rechtsanwendungswissenschaft.