ist die gewährte oder geforderte Grundlage für ein Recht in Form eines Anspruchs. Dagegen ist die Voraussetzung eines Anspruchs aus ungerechtfertigter Bereicherung gem. § 812 Abs. 1 BGB gerade das Fehlen eines die Vermögensverschiebung objektiv rechtfertigenden Grundes (ohne Rechtsgrund, lat.: sine causa). (➞ Bereicherungsrecht ➞ Rechtsgeschäft)