Die nicht ausdrücklich im Gesetz erwähnten Merkmale der ➞ Handlung und ➞ Kausalität. Man muss sie in jedem Straftat-bestand „mit“ lesen, aber in Klausuren vernachlässigen.
Die nicht ausdrücklich im Gesetz erwähnten Merkmale der ➞ Handlung und ➞ Kausalität. Man muss sie in jedem Straftat-bestand „mit“ lesen, aber in Klausuren vernachlässigen.