Ist im Strafrecht die Meinung, nach der ausschließlich deshalb bestraft wird, weil gesündigt worden ist. Eine Frage nach dem Zweck wird überhaupt abgelehnt, die Strafe ist unabhängig, losgelöst (lat.: absolutus) von allen Zweckvorstellungen, vielmehr ausschließlich Vergeltung für das vom Täter begangene Unrecht. Damit wird ihr jeder gesellschaftliche Zweck zur besseren Ordnung des sozialen Zusammenlebens abgesprochen. (➞ Strafzweck)