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Absolute Theorie

Ist im Strafrecht die Meinung, nach der ausschließlich deshalb bestraft wird, weil gesündigt worden ist. Eine Frage nach dem Zweck wird überhaupt abgelehnt, die Strafe ist unabhängig, losgelöst (lat.: absolutus) von allen Zweckvorstellungen, vielmehr ausschließlich Vergeltung für das vom Täter begangene Unrecht. Damit wird ihr jeder gesellschaftliche Zweck zur besseren Ordnung des sozialen Zusammenlebens abgesprochen. (➞ Strafzweck)

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