ist der Empfänger, der bei der Abgabe einer ➞ Willenserklärung zur gleichen Zeit am gleichen Ort wie der Erklärende ist, §§ 146 2. Alt., 147 Abs. 1 S. 1, S. 2 BGB.
ist der Empfänger, der bei der Abgabe einer ➞ Willenserklärung zur gleichen Zeit am gleichen Ort wie der Erklärende ist, §§ 146 2. Alt., 147 Abs. 1 S. 1, S. 2 BGB.