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Aufpfropfung im Kausalverlauf

Für die Kausalität im Strafrecht ist es ohne Bedeutung, wenn der Erfolg auch deshalb eintritt, weil ein Dritter eine weitere Bedingung „aufpfropft“. Im Gegensatz zur überholenden  Kausalität wirkt die gesetzte Ursache hier fort, während sie dort „abbricht“.

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