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Besondere Erscheinungsformen der Straftat

Es handelt sich dabei um den Versuch, die Täterschaft und Teilnahme, die Unterlassung und den Irrtum. Den Gegensatz bildet die allgemeine Erscheinungsform der Straftat: Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Schuld.  ( Strafrecht Strukturaufbau  einer Straftat)

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