Denken bedeutet, geistig zu arbeiten. Juristisches Denken ist die geistige Arbeit an der Beziehung zwischen Gesetz und Fall und an der Reflexion über das Gesetz. In der Juraausbildung kommt es zu einer Menge juristischer Denkableitungen:

Durchdenken:      

Das systematische Durchdringen und Ergründen juristischer Institute, Gesetze und Netzwerke.

Eindenken:                

Die forschende, neugierige Arbeit am Anfang eines zu erarbeitenden Falles mit einem Schuss von Motivationsfunktion.

Erdenken:                 

Die Aufgabe, Assoziationsketten zu knüpfen, Baumdiagramme zu entwickeln und Kreativität zu entfalten.

Herausdenken:         

Der Mut, eingefahrene juristische Wege zu verlassen.

Hineindenken:        

Das Einbuchstabieren in juristische Probleme sowie das Einfühlen in juristische Autoritäten.

Mitdenken:                

Die notwendige überlebenswichtige, begleitende Tätigkeit beim „Vorlesen“ des Dozenten oder beim „Selbstlesen“ der juristischen Autoren.

Nachdenken:           

Der Vorgang des schleichenden Nachgehens schon durch Gerichte und Wissenschaftler vorgedachter juristischer Gedanken.

Querdenken:             

Die innovative, Alternativen suchende, kreative Fähigkeit, juristisch Neues im juristisch Alten zu finden.

Teildenken:               

Die Fähigkeit, juristische Systeme zu reduzieren und die Einzelteile wieder zu synthetisieren (Puzzle-Technik).

Überdenken:             

Die sinnierende Arbeit am Ende eines Erarbeitungsabschnitts mit einem Schuss von Sicherungsfunktion.

Umdenken:               

Das Übersetzen fremder juristischer Gesetzes-, Literatur- und Rechtsprechungstexte in die eigene Sprachwelt. 

Vorausdenken:         

Das planmäßige, zeitlich und räumlich organisierte und systematische Herangehen an die juristischen Arbeiten.

Weiterdenken:          

Das Schließen von Gesetzeslücken auf der Fährte der Analogie, des Umkehrschlusses und der teleologischen Reduktion.

Zerdenken:                

Das immer wieder neue Sezieren der Gesetze in ihre Konditionalprogramme und das Herausstanzen der Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolgen.

Zurückdenken:        

Das reproduzierende Erinnern juristisch gespeicherter Stoffgebiete und das Memorieren gemachter Erfahrungen.

Zusammendenken: 

Das Zusammenstellen juristischer Einzelheiten zu einem juristischen Ganzen.

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *