(lat: digesta, das Geordnete; griech: Pandekten, das Allumfassende), sind eine Zusammenstellung aus den Werken römischer Rechtsgelehrter und bilden den wirkungsgeschichtlich wichtigsten Teil des im 6. Jh. im Auftrag von Kaiser Justian I erstellten Corpus iuris civilis, des Vorläufers unseres BGB.