Alle Bundesländer haben in ihren Prüfungsordnungen die Freischussregelung eingeführt, um die Studiendauer zu verkürzen und die Angst vor dem Examen zu mildern. Der Freischuss ermöglicht es dem Studenten, einmal versuchsweise am Examen teilzunehmen. Jetzt bestehen zwei Möglichkeiten: