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Examen

Alter studentische Erfahrungssatz: Gelernt wird, was geprüft wird. Folglich müssen wir jetzt einmal die Prüfungsanforderungen anpeilen. Das Jurastudium vom Ende her denken! Deshalb stelle ich Ihnen jetzt einmal die gesamten Prüfungsfächer vor, die sich auf Grund- und Hauptstudium aufteilen, nicht um Sie zu schocken, sondern Ihnen die Augen zu öffnen für die gesamte vor Ihnen liegende Wegstrecke. Man ist als Studienanfänger noch nicht in der Lage, den Examensstoff nach inhaltlichen Kriterien zu ordnen. Das will ich für Sie tun und habe dazu sechs Kategorien gebildet. Lesen Sie sie sich in Ruhe durch, auch wenn es noch ferne Zukunftsmusik zu sein scheint.

 

  1. Kategorie: Zivilrecht
  • Allgemeiner Teil BGB (von Grund auf)
  • Schuldrecht Allgemeiner  Teil (von Grund auf)
  • Schuldrecht Besonderer Teil
  • Typische Verträge (von Grund auf)
  • Gesetzliche Schuldverhältnisse (von Grund auf)
  • Sachenrecht
  • Bewegliche Sachen (Mobiliarrecht) (von Grund auf)
  • Unbewegliche Sachen (Immobiliarrecht) (mit Einschränkungen)
  • Familienrecht (mit Einschränkungen)
  • Erbrecht (mit Einschränkungen)
  • HGB (Überblick)
  • Personengesellschaften (Überblick)
  • GmbH-Recht (Überblick)
  • Arbeitsrecht (mit Einschränkungen)
  • Internationales Privatrecht (mit Einschränkungen)
  • Zivilprozessrecht (Überblick)
  • Zwangsvollstreckungsrecht (Überblick)

 

  1. Kategorie: Strafrecht
  • Allgemeiner Teil StGB (ohne Rechtsfolgenrecht): (von Grund auf)
  • Besonderer Teil StGB (von Grund auf)
  • Straftaten gegen die Person und andere Nichtvermögensdelikte
  • Vermögensdelikte
  • Urkundsdelikte

 

  1. Kategorie: Öffentliches Recht
  • Grundrechte (von Grund auf)
  • Staatsorganisationsrecht (von Grund auf)
  • Allgemeine Staatslehre (mit Einschränkungen)
  • Allgemeines Verwaltungsrecht (von Grund auf)
  • Staatshaftungsrecht (Überblick)
  • Verwaltungsverfahrensrecht (mit Einschränkungen)
  • Verwaltungsvollstreckungsrecht (Überblick)
  • Polizeirecht
  • Baurecht
  • Kommunalrecht
  • Verwaltungsprozessrecht

 

  1. Kategorie: Europarecht
  • Europäisches Organisationsrecht
  • Materielles Europarecht

 

  1. Kategorie: Grundlagenfächer

Zu den Pflichtfächern gehören ihre jeweiligen Bezüge zu folgenden Grundlagenfächern: 

 

  1. Kategorie: Grundlagen für das Alles (Grundlagen heißt hier nicht Grundlagenfächer, sondern Sockelfächer, Basis, Fundament)

∙∙ Gutachtentechnik

∙∙ Subsumtionstechnik

∙∙ Auslegungsmethoden

 

Ich weiß: Es muss eine Menge beherrscht werden! – Folgerung? – Es hilft nur eine exzellente Planung Ihres Studiums, ein systematisches, diszipliniertes Lernen im ständigen Ist-Soll-Vergleich und eine begleitende Rentabilitätsprüfung von Einsatz und Erfolg. Und das von Anfang an. 

Basis müssen für Sie aber unbedingt diese Grundlagen der Kategorie 6 sein, darauf erst aufbauend die drei klassischen Säulen der Fakultätskultur: BGB, StGB und ÖR und darauf aufbauend dann Europarecht und die Grundlagenfächer. Grundlagenfächer müssten zum Selbstverständnis der Fakultäten werden, auch um die andrängenden Fachhochschulen abzuwehren, wenn man das denn überhaupt wollen sollte. (  Rechtsgebiete)

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