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Freischuss

Alle Bundesländer haben in ihren Prüfungsordnungen die Freischussregelung eingeführt, um die Studiendauer zu verkürzen und die Angst vor dem Examen zu mildern. Der Freischuss ermöglicht es dem Studenten, einmal versuchsweise am Examen teilzunehmen. Jetzt bestehen zwei Möglichkeiten:

  • Der Schuss trifft, d.h. es ist gut gegangen. Der Versuch wird als Ernstfall gewertet, das Examen ist bestanden. Ist der Kandidat mit der Note unzufrieden (statt des erhofften „vollbefriedigend“ nur „befriedigend“) kann er einen zweiten Versuch unternehmen mit der Möglichkeit zur Verbesserung der Note, nicht zur Verschlechterung.

  • Der Schuss ging daneben, d.h. es ist schlecht ausgegangen, der Kandidat ist durchgefallen. Der Versuch wird nicht gewertet, der Student kann beim nächsten Mal normal antreten, bestehen oder durchfallen. Fällt er durch, bleibt der Wiederholungsversuch, man hat Erfahrungen gesammelt!

  • Achtung Frist: Zum Freischuss muss man sich spätestens nach dem achten Semester anmelden, also frühzeitig auf ihn vorbereiten, am besten von Anfang an in die Studienplanung einbeziehen. ( Jurastudium)
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