verleihen dem Inhaber die Rechtsmacht, durch einseitige ➞ Willenserklärung auf die bestehende Rechtslage einzuwirken und ein Rechtsverhältnis z.B. abzuändern oder durch Rücktrittsrechte, Widerrufsrechte aufzuheben, z.B. durch Anfechtung, Aufrechnung und Kündigung.