Zum juristischen Fremd- und Fachsprachgut gehören viele nur der Juristerei eigene Begriffspaare, die sich auf verschiedene Rechtsinhalte an den unterschiedlichsten Stellen als Allzweckwaffen anwenden lassen. Der Rückzug auf „heimisch-schulische“ Begriffe klappt bei ihnen nicht. Sie tauchen immer wieder auf und finden als Versatzstücke in der juristischen Sprache Verwendung. Sie erleichtern, wenn man sie denn beherrscht, enorm das Verständnis aus Vorlesungen und Lehrbüchern. Die juristischen Zwillinge werden nie explizit erklärt, immer eher beiläufig – etwas wichtigtuerisch – eingestreut. Sie entwickeln aber ein Differenzierungsvermögen, das juristischem Denken zugrunde liegt.
Ich gebe Ihnen ein paar Beispiele, damit Sie mitreden können.
- Die Leitideen der Rechtswelt, die Sie als jungen Studenten zunächst formen, sind die Begriffspaare:
Rechtmäßig – rechtswidrig
Strafbar – straflos
Anspruchsbejahend – anspruchsverneinend
Verwaltungsgemäß – verwaltungswidrig
- Die folgenden Paarungen gehören zum juristischen Sprachgebrauch. Sie sollten sie sämtlich in Ihrem etymologischen Lexikon aufsuchen!
Absolut – relativ (z.B. Rechte, Theorien);
Abstrakt – kausal (z.B. Abstraktionsprinzip);
Abstrakt – konkret (z.B. Normenkontrolle);
Aktiv – passiv (z.B. Wahlrecht/Stellvertretung/Sterbehilfe);
Allein – Mit – Gesamt (z.B. Gewahrsam/Eigentum);
Echt – Unecht (z.B. Delikte/Urkunden);
Einfach – qualifiziert (z.B. Diebstahl);
Enger – weiter (z.B. Auslegungen);
Spezial – General (z.B. Vollmacht/Gesetze);
Ex ante – ex post (z.B. Standpunkt des Beobachters);
Ex nunc – ex tunc (z.B. Zustimmung);
Innenverhältnis – Außenverhältnis (z.B. Gesellschaft/Vertretung);
Inter omnes – inter partes (z.B. Vertrag/Gesetz/Urteil);
Konstitutiv – deklaratorisch (z.B. Registereinträge);
Materiell – formell (z.B. Gesetz);
Mittelbar – unmittelbar (z.B. Täterschaft/Besitz);
Nichtig – vernichtbar (z.B. Rechtsgeschäfte);
Objektiv – subjektiv (z.B. Tatbestand/Rechte/1000 Theorien);
Offen – verdeckt (z.B. Stellvertretung);
Originär – derivativ (z.B. Eigentum/Fund);
Positiv – negativ (z.B. Registerwirkung/Schadenersatz).