Man kann wohl vier Charaktere von Korrektoren Ihrer juristischen Leistungsnachweise unterscheiden. ( Beurteilung juristischer Leistungen)

 

  1. „Der Gestrenge“: Er legt die Neigung an den Tag, schon kleine Mängel relativ streng zu gewichten und überwiegend negative Noten auszuurteilen.

 

Typ: der Oberlehrer

 

Beurteilungsfehler: Er übertreibt die negativen und untertreibt die positiven Aspekte der Arbeit.

 

  1. „Der Milde“: Er ist das Gegenteil des Strengbeurteilers, der von schlechten Noten nur spärlichsten Gebrauch macht.

 

Typ: der Gutmütige

 

Beurteilungsfehler: Er überhöht die positiven und untertreibt die negativen Aspekte der Arbeit.

 

  1. „Der Mittler“: Er scheut sich, extreme Noten überhaupt zu erteilen und drängt alles in der Mitte der Notenskala zusammen.

 

Typ: der Ängstliche und Entscheidungsunlustige

 

Beurteilungsfehler: Er bestraft die guten Studenten und begünstigt die schlechten.

 

  1. „Der Extreme“: Bei ihm kommen die durchschnittlichen Noten nur selten, die Extrembeurteilungen im guten und mangelhaften Bereich dagegen relativ häufig vor.

 

Typ: der schnell Begeisterte und schnell Enttäuschte

 

Beurteilungsfehler: Er übersieht in seiner Begeisterung Mängel und in seiner Enttäuschung gelungene Passagen.

 

Sie sollten überlegen, welchem Phänotyp Sie ausgeliefert sein könnten oder schon waren, damit Sie „sein“ Ergebnis entsprechend für sich werten und gewichten können.