ist die gleichzeitige Sachherrschaft mehrerer Personen an einer Sache. Dabei kann bei gleichrangigem Mitgewahrsam jeder Mitgewahrsamsinhaber den Mitgewahrsam seines Mitgewahrsamsinhabers brechen. Der mehrstufige Mitgewahrsam kann dagegen nur „von unten nach oben“ gebrochen werden. (➞ Diebstahl ➞ Gewahrsam)