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Rechtsgeschichte

Aufgabe der Rechtsgeschichte ist es, die geschriebenen und ungeschriebenen Gesetze und Rechte für die unterschiedlichen Geschichtsepochen zu erforschen, darzustellen und zu erklären. Im Gegensatz zur Rechtsvergleichung zeigt sie nicht die horizontalen, sondern die vertikalen Vergleiche auf. Die Rechtsgeschichte sollte ein Basisfach für den Jurastudenten sein, das man zwar nicht zur Lösung von Klausuren benötigt, das man aber zum tieferen Verständnis des deutschen und europäischen Rechts braucht, um rechtliche Fragen und Antworten weiterzuentwickeln, sei es in der → Gesetzgebung, sei es in der ➞ Rechtswissenschaft, sei es in der → Rechtsanwendung, sei es in Deutschland oder in Europa.

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