sind Nachweise für studienbegleitende Leistungskontrollen in Form von ➞ Klausuren, ➞ Referaten und ➞ Hausarbeiten. Der Sinn ist das Einüben in das juristische ➞ wissenschaftliche Arbeiten und Denken und das selbständige Bearbeiten und Entscheiden von Fällen. (➞ Jurastudium)

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