sind Nachweise für studienbegleitende Leistungskontrollen in Form von ➞ Klausuren, ➞ Referaten und ➞ Hausarbeiten. Der Sinn ist das Einüben in das juristische ➞ wissenschaftliche Arbeiten und Denken und das selbständige Bearbeiten und Entscheiden von Fällen. (➞ Jurastudium)